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Die Nationalpark-Beiräte

Nationalparkbeirat und wissenschaftlicher Beirat - Bindeglieder in die Region und zu Wissenschaft und Forschung

Nationalparkbeirat

In den Nationalparkgesetzen beider Bundesländer ist festgelegt, dass ein gemeinsamer Nationalparkbeirat geschaffen wird. Mit ihm werden wichtige Akteure aus der Region in die Arbeit der Nationalparkverwaltung eingebunden. Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, Verständnis für den Wert des Gebietes und die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der ortsansässigen Bevölkerung zu erreichen.

Der Beirat unterbreitet der Nationalparkverwaltung Anregungen, um den Park zu erhalten und zu entwickeln. Zudem besitzt er eine beratende Funktion.

Zu den Mitgliedern des länderübergreifenden Beirats gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Landkreisen, Städten und Gemeinden. Weiterhin sind alle Interessengruppen vertreten, die durch die Thematik Nationalpark berührt sind, z.B. Naturschutzverbände, touristische Institutionen, Handwerks- und Handelskammern und viele mehr.

Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät die Nationalparkverwaltung in wissenschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Er besteht aus insgesamt 12 Personen, die meist an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen tätig sind oder waren. Sie werden jeweils für 5 Jahre in den Wissenschaftlichen Beirat berufen.

Die Mitglieder vertreten die Fachrichtungen, die für die Forschung und Entwicklung des Nationalparks wichtig sind. Das sind z. B. Botanik, Zoologie, Waldökologie, Limnologie, Landschaftspflege und Umweltpädagogik.

Der Wissenschaftliche Beirat trifft sich mindestens einmal pro Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung. Dabei wird er von der Nationalparkverwaltung über aktuelle Entwicklungen im Nationalparkgebiet informiert und über laufende und abgeschlossene Forschungsarbeiten unterrichtet.

Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt und berät seinerseits die Nationalparkverwaltung bei der Erforschung und Weiterentwicklung des Nationalparkgebietes.

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