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Wildbestandsregulierung im Nationalpark Harz

Notwendige Unterstützung für eine natürliche Waldentwicklung

Der Grundsatz „Natur Natur sein lassen“ stößt im Falle des Wildes auf Grenzen. Heutzutage sind in Deutschland die Wildbestände wesentlich höher, als sie von Natur aus wären. Im Vergleich zu naturnahen Wäldern, die ohne menschlichen Einfluss im ganzen Harz vorherrschen würden, ist das Nahrungsangebot auf Feldern und Wiesen in unserer Kulturlandschaft viel größer. Zusätzlich wird im Winter vielerorts gefüttert. 

Darüber hinaus sind die natürlichen Rückzugsräume des Wildes in der kalten Jahreszeit, die Auwälder der tieferen Lagen, weitgehend verschwunden oder durch Verkehrswege und Siedlungen versperrt. Das verbleibende Wild hält sich dann in Wäldern auf, die zusätzlich in der Vergangenheit durch menschliche Eingriffe stark in ihrer Zusammensetzung verändert wurden. Wo früher Buchen und andere Laubbäume dominierten, stehen heute häufig Reinbestände aus Fichte. Die wenigen Laubbäume können nicht genug Naturverjüngung erzeugen, um sich gegen den Verbiss durch das viele Wild durchzusetzen.

Es ist daher notwendig, regulierende Eingriffe in die Wildbestände vorzunehmen, um die Rückkehr der ursprünglich dominierenden Baumarten zu ermöglichen.

 

 

Grundsätze

  • Regulierende Eingriffe in die Wildpopulationen erfolgen nur, wenn das Schutzziel der Steigerung der Naturnähe gefährdet ist.
  • Eine Bestandsregulierung erfolgt nur bei Wildarten, die auf die Waldentwicklung entscheidenden Einfluss haben, vor allem Rothirschen und Rehen. Da das Wild auch aus dem Nationalparkgebiet auswandert, kann die Vermeidung von Schäden auf angrenzenden Flächen ebenfalls ein Grund für die Regulierung sein.
  • Es gibt im Nationalpark keine Trophäenjagd und keine wirtschaftliche Zielsetzung bei der Regulierung. Grundlage für die Abschusshöhe sind die Ergebnisse einer systematischen Beobachtung der Vegetationsentwicklung (Monitoring).

Maßnahmen

Die Wildbestandsregulierung erfolgt durch gemeinschaftliche Jagden, entweder als Ansitz- oder Bewegungsjagd. Sie werden in Regie der Nationalpark-Revierleiter durchgeführt. Die Jagdzeit ist stark verkürzt, um die Beunruhigung so gering wie möglich zu halten. So liegt der Beginn der Regulierung erst im August und es wird eine Brunftruhe eingehalten. Das anfallende Wild kann vermarktet werden.

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