Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Veröffentlichungspflicht der Nationalparkverwaltung Harz bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
Vergebene Aufträge nach § 19 VOL/A
Veröffentlichung über die Auftragsvergabe erfolgt für die Dauer von drei Monaten