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Datum: 03.04.2020

Hinweise zu Ausflügen in den Harz

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Regelungen und Beschränkungen

Auch wenn das schöne Wetter und die Natur zu einem Ausflug in den Harz locken, beachten Sie bitte die aktuellen Regelungen. Eine gute Zusammenfassung für die Regelungen in den drei Bundesländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen, denen die Harzregion angehört, gibt es beim Harzer Tourismusverband.

Da der Nationalpark Harz länderübergreifend in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt liegt, gelten hier ggf. verschiedene Regelungen. Bitte informieren Sie sich deshalb vor einem Besuch über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Regelungen Stand: 3.4.2020 - 11:00 Uhr:

Niedersachsen:

So lange keine entsprechenden Ausgangsbeschränkungen oder -sperren durch die zuständigen Behörden erlassen werden, ist das Wandern, Spazieren, Radfahren oder Mountainbiken in den Harzer Wäldern dieser Bundesländer weiterhin erlaubt.
Aktuelle Infos Niedersachsen.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind touristische Reisen und Ausflüge innerhalb des Landes sowie eine touristisch begründete Einreise aus anderen Bundesländern ausdrücklich untersagt.
Aktuelle Infos: Sachsen-Anhalt.

Nationalpark-Einrichtungen und -veranstaltungen

Entsprechend der in den Ländern Niedersachen und Sachsen-Anhalt geltenden aktuellen Regelungen werden auch im Nationalpark Harz alle öffentlichen Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt, d.h. die im Naturerlebnis-Programm 2020 ausgeschriebenen Termine sowie auch weitere, von uns veranstaltete öffentliche Sondertermine. Das gilt leider auch für die Pflanzaktionen, die hiervon aufgrund der Sachlage nicht ausgenommen werden können.

Auch die Nationalparkhäuser in den beiden Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sind von diesen Regelungen betroffen und werden aufgrund ihrer z.T. hohen Frequentierung mit Gästen bis auf weiteres geschlossen.

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