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Datum: 25.07.2019

Klage eines Wanderers gegen das Land Sachsen-Anhalt (Nationalpark Harz) abgewiesen

Erstinstanzliches Urteil wurde aufgehoben

Im Februar 2019 machten Meldungen in der Medien Furore, dass der Nationalpark Harz vom Landgericht Magdeburg erstinstanzlich verurteilt worden sei, einem Wanderer aus Braunschweig Schmerzensgeld zu zahlen. Das erstinstanzliche Urteil wurde nun aufgehoben und die Klage abgewiesen.

IIn dem Zivilverfahren ging es um einen Sturz auf einem schneebedeckten Weg. Die 10. Zivilkammer behandelte den Fall am 7. Februar 2019. Der Wanderer forderte vom Land Sachsen-Anhalt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 €. Der Kläger gab vor, am 1. März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der Kalten Bode gestürzt zu sein und sich dabei unter anderem seinen Arm gebrochen zu haben. Ursache für den Sturz sollen zwei Gummimatten aus alten Förderbändern gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land vertrat, verteidigte sich damit, dass der Weg im Winter nicht als Wanderweg vorgesehen sei. Vielmehr handle es sich dann um eine Loipe. Zum Schutz der Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom Schnee fernzuhalten.

Das Land ging damals gegen das Urteil in Revision. Am 3. Juli 2019 fand in diesem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Naumburg der mündliche Verhandlungstermin statt. Inzwischen ist das Urteil des 5. Zivilsenats des OLG bekanntgemacht worden. Danach wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt (Nationalparkverwaltung Harz) abgewiesen. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

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