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Datum: 12.06.2019

Vergifteter Wanderfalke im Nationalpark Harz

Nationalparkverwaltung erstattet Strafanzeige und bittet um Hinweise

Durch die Projektgruppe Wanderfalkenschutz Niedersachsen wurde im Mai 2019 ein toter Wanderfalke im Nationalpark Harz aus seiner Brutnische geborgen. Es handelte sich dabei um einen Altvogel, dessen Zustand auf einen Todeszeitpunkt ca. Mitte April schließen ließ. Ebenfalls in der Brutnische wurde eine Taubenfeder gefunden, die eine rosa Paste aufwies. Wanderfalken rupfen ihre Beute häufig in der Nähe ihrer Brutplätze, weshalb davon auszugehen ist, dass der Falke auch diese Taube gefressen hat.

Bei der toxikologischen Untersuchung dieser Feder wurden Rückstände von Parathion (E 605) nachgewiesen, ein Kontaktinsektizid. Die Anwendung oder Abgabe von Parathion enthaltenden Pflanzenschutzmitteln sind in der EU seit Februar 2003 verboten. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Taube bewusst mit dem Gift versehen wurde, um gezielt Wanderfalken zu vergiften.

Nach schweren Bestandseinbrüchen ab Mitte des 20. Jahrhunderts und einem völligen Verschwinden des Wanderfalken als Brutvogel im Harz aufgrund von Vergiftungen und Verfolgung konnte sich die Population ab den 1980er Jahren mithilfe von gezielten Auswilderungen wieder erholen.

Der Wanderfalke ist eine streng geschützte Vogelart und unterliegt dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie des Bundesnaturschutzgesetzes. Wanderfalken dürfen nicht getötet, gefangen oder in irgendeiner Weise verfolgt werden. Jede Nachstellung von Greifvögeln erfüllt einen Straftatbestand und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Nationalparkverwaltung Harz hat Strafanzeige erstattet. Sachdienliche Hinweise nimmt die Nationalparkverwaltung Harz entgegen (Caren.Pertl@npharz.Niedersachsen.de oder Telefon 05582-9189-32).

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