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Datum: 08.08.2018

Müllablagerungen im Nationalpark Harz bei Herzberg am Harz häufen sich

Bitumenabfall bei Sieber in den Wald geschüttet - Anzeige gegen Umweltfrevler erstattet

Abfallentsorgung in der freien Natur ist verboten, das ist allgemein bekannt. Dennoch gibt es immer wieder dreiste Zeitgenossen, die es versuchen – oft bei Nacht und Nebel. Dennoch sind die Verantwortlichen immer noch zu identifizieren und dann kann es teuer werden – so wie beim jüngsten Fall von Bitumenabfall bei Herzberg-Sieber. Dass auch Grünschnitt im Wald als Abfall, also entsorgungspflichtiger Müll, eingestuft ist und dass man diesen ebenfalls nicht einfach in der Natur deponieren darf, ist weniger bekannt. Beim sogenannte Grünmüll fehlt vielen Menschen das Unrechtsbewusstsein und manche glauben, dass Bioabfälle dem Wald nicht schaden. Das ist jedoch ein Irrtum.

Es ist nicht nur so, dass diese Grünmüllhaufen unschön aussehen. Einmal abgesehen von der Wildschweinproblematik, die nicht ohne Risiko ist, vergehen oft mehrere Jahre, bis ein nennenswerter biologischer Abbau in solchen Haufen stattfindet. Zudem verdrängen Brennnesseln, Brombeeren und andere Stickstoff liebende Pflanzen an Stellen, wo verstärkt Grünschnitt abgelagert wurde, die natürliche Vegetation.

Auch das Bundesamt für Naturschutz warnt daher ausdrücklich vor dieser illegalen Entsorgung, denn Grünschnitt in der Natur ist rechtlich gesehen Müll. Und eine Entsorgung von Gartenabfällen in Feld und Flur ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Durch Fäulnisbildung setzt insbesondere Rasenschnitt den Wurzeln der Bäume zu, Mikroorganismen im Boden schaden dem natürlichen Nährstoffkreislauf und Gartenabfälle können auch Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten. Daher werden auch diese illegalen Grünschnittentsorgungen angezeigt.

Derzeit häufen sie sich im Nationalpark-Randbereich von Herzberg-Mühlenberg. Der Nationalpark ist dankbar für sachdienliche Hinweise auf die Verursacher dieser Ablagerungen.

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