18.04.2011
Teilsperrung der Brockenstraße - auch Wanderer sind betroffen
Pressemitteilung des Landkreises Harz
Wegen Deckenerneuerung bleibt die Brockenstraße (K 1356) auf dem 2,8 Kilometer langen Teilabschnitt zwischen dem ersten Bahnübergang der Harzer Schmalspurbahnen (Querung Bahnparallelweg) bis 100 Meter hinter dem Sanitär- und Trafogebäude aus Verkehrssicherheitsgründen ab dem 2. Mai bis zum 30. August 2011 gesperrt.
Auch wenn die überwiegende Zahl der Brockenbesucher die Wanderwege für den Aufstieg nutzt, wird darauf hingewiesen, dass der Teilabschnitt der Straße auch für Fußgänger und Radfahrer gesperrt ist.
Die Überquerung der Brockenstraße im Baustellenbereich ist an folgenden Stellen möglich
- an der Einmündung Bahnparallelweg
- an der Alten Bobbahn mit linksseitiger paralleler Nutzung der Brockenstraße zum Wanderweg „Kabelgraben“ sowie linksseitiger Führung bis 100 Meter hinter dem Sanitär- und Trafogebäude
Für Nutzer und deren Beschäftigte auf dem Brockenplateau stehen wie auch beim ersten Bauabschnitt entsprechende Durchfahrtszeiten zur Verfügung. Für Lieferfahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht bleibt eine Baustellendurchfahrt generell untersagt.
Für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge werden ausschließlich dienstags und donnerstags jeweils zwischen 7.30 Uhr und 9.30 Uhr Hin- und Rückfahrten durch die Baustelle ermöglicht.
Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind von der Sperrung nicht betroffen. Der Landkreis Harz dankt im Voraus für das Verständnis der Betroffenen.
Kamann
Pressestelle Landkreis Harz